Buchführungsbüros dürfen keine Steuer- und Rechtsberatung durchführen, denn nach § 6 Abs. 4 ff StBerG ist uns die steuerliche und rechtliche Beratung nicht erlaubt.
Wir erledigen die laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und übermitteln die Daten am Jahresende an Ihren Steuerberater, damit er Zeit für Ihre individuelle Steuerberatung und einen zeitnahen Jahresabschluss mit Steuererklärungen hat. Somit fügen sich unsere Dienstleistung und die Ihres Steuerberaters am Jahresende zu einem für Sie fachlich wie wirtschaftlich optimalen Ergebnis zusammen.
Wir nennen Ihnen gern einen Steuerberater aus unserem Netzwerk und stellen den Kontakt her.
Ein Wechsel zu uns ist zu jedem Zeitpunkt des Jahres lückenlos und ohne Mehraufwand möglich. Wir benötigen nur die letzte Summen- und Saldenliste Ihrer derzeitigen Buchhaltung. Rückstände aus vergangenen Perioden können jederzeit aufgearbeitet werden.
Unsere Kunden sind hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen ansässig. Durch die ortsungebundene Online-Version und die regionübergreifende Unternehmensberatung betreuen wir darüber hinaus Kunden in ganz Deutschland.